Einwilligung zur Aufzeichnung eines Gesprächs
Vorlage/Entwurf nach österreichischem Recht (DSGVO, DSG, § 120 StGB). Diese Vereinbarung wird vor einem Einzelgespräch schriftlich getroffen, wenn eine Aufzeichnung ausdrücklich gewünscht ist. Vor Verwendung rechtlich prüfen.
Zwischen Martin Krieger (Hauptstrasse 22/3, 2371 Hinterbrühl) und der teilnehmenden Person wird für das Gespräch am [Datum] Folgendes vereinbart:
Gegenstand
Das Gespräch wird auf ausdrücklichen Wunsch der teilnehmenden Person aufgezeichnet. Format: [Audio / Video]. Ohne diese Einwilligung findet keine Aufzeichnung statt.
Zweck
Die Aufnahme dient ausschließlich [z. B. der persönlichen Reflexion der teilnehmenden Person]. Eine Nutzung zu anderen Zwecken erfolgt nicht.
Zugriff
Auf die Aufnahme dürfen ausschließlich zugreifen: [z. B. die teilnehmende Person und Martin Krieger]. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Speicherort
Die Aufnahme wird gespeichert unter: [z. B. verschlüsselter Datenträger / EU-Cloud-Speicher].
Löschung
Die Aufnahme wird gelöscht am/spätestens: [Datum/Zeitraum] — jedenfalls unverzüglich nach Widerruf der Einwilligung.
Rechtsgrundlage & Widerruf
Rechtsgrundlage ist die ausdrückliche Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Aufnahme eines nicht öffentlichen Gesprächs bedarf der Zustimmung aller Beteiligten (§ 120 StGB). Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden — formlos, etwa per E-Mail an martin@deingespraech.at. Die Aufnahme wird dann unverzüglich gelöscht.
Unterschriften
Ort, Datum: __________________________
Teilnehmende Person: __________________________
Martin Krieger: __________________________
Stand: August 2026 · Entwurf-Vorlage · vor Verwendung rechtlich prüfen